Internationale und nationale sowie kleine, mittlere und große Unternehmen – alle haben eines gemeinsam:

Es fallen viele organisatorische Tätigkeiten an, die im Berufsalltag zu Verzögerungen führen und Zeit rauben.

Bevor Sie hierfür zusätzliche Mitarbeiter einstellen oder eine eigene Abteilung bilden, informieren Sie sich zunächst über meine Leistungen. Ich kann Ihnen all das bieten, was Sie an Unterstützung zu Ihrem Geschäftserfolg benötigen.

Dienstleistungen

Buchhaltung

  • vorbereitende Abschlussarbeiten, gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
  • betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Buchen von sämtlichen Geschäftsvorfällen
  • Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
  • Offene-Posten-Kontrolle
  • Buchen der Bank
  • Buchen der Kasse
  • Anlagenbuchführung
  • Aufarbeitung von Rückständen
  • Jahresabschlussvorbereitung für Ihren Steuerberater
  • Umsatzsteuervoranmeldung

 

Ich bereite Ihre Buchhaltungsunterlagen ordnungsgemäß für den Steuerberater vor und übernehme auf Ihren Wunsch hin auch gerne den Kontakt zu ihm. Verlassen Sie sich dabei darauf, dass ich pünktlich, schnell, zuverlässig und vertraulich arbeite

Lohn & Gehalt

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Abrechnung von Minijobs
  • Jahresanmeldungen bei den Krankenkassen 
  • Jahresanmeldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Erstellung der laufenden Lohnsteueranmeldung 
  • Erstellung der laufenden Meldungen an die Krankenkassen
  • Krankenkassenbeitragsnachweise
  • An- / Abmeldung von Mitarbeitern
  • Arbeitsbescheinigungen
  • Lohnfortzahlungsanträge
  • Monatliche Auswertungen

Büroorganisation

Für mich ist es selbstverständlich Ihnen, auf Wunsch, bei allen Belangen im Büroalltag beiseite zu stehen.

Darunter verstehe ich:

 

  • Allgemeine Korrespondenz mit Ihren Kunden
  • Sortierung und Ablage Ihrer Belege

 

Ich übernehme auch gerne die Auftragsabwicklung sowie das Rechnungswesen für Sie.

 

  • Die Erstellung und den Versand Ihrer Rechnungen
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Mahnwesen (gerne mit Ihrer Rücksprache und Ihrem Rechtsanwalt) 

Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren. Es findet keine Steuerberatung statt. Alle anderen Arbeiten werden strickt nach Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt.

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